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   BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83   

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BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83 (https://dejure.org/1984,19479)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1984 - 2 AZR 473/83 (https://dejure.org/1984,19479)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1984 - 2 AZR 473/83 (https://dejure.org/1984,19479)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden von dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 10 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; jeweils m. w . N . ) .

    a) Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt der Arbeit geber, der die Arbeitnehmerüberlassung nicht nur gelegentlich betreibt, sondern auf gewisse Dauer anlegt und damit unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAG 31» 135, 143 = AP Nr. 2 zu § 1 AÖG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 106; BayObLG Beschluß vom 22. November 1979 - 4 St 202/79 - EzAÜG Nr. 63; Becker/Wulfgramm, AÖG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; m.w.N.).

    Dieser Schutzzweck würde in Frage gestellt, wenn nur Betriebe erfaßt würden, deren überwiegender Zweck auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet wäre (BAG 31, 135, 144 = AP Nr. 2 zu Art. 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 107; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 25 bis 26 a; m.w.N.).

    Denn der für den Vertragstyp maßgebende Geschäftsinhalt ergibt sich, wie ausgeführt, aus der praktischen Durchführung des Vertrages, falls dieser den schriftlichen Vereinbarungen der beteiligten Unternehmen widerspricht (BAG 43, 102, 105).

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden von dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 10 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; jeweils m. w . N . ) .

    Dieser Schutzzweck würde in Frage gestellt, wenn nur Betriebe erfaßt würden, deren überwiegender Zweck auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet wäre (BAG 31, 135, 144 = AP Nr. 2 zu Art. 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 107; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 25 bis 26 a; m.w.N.).

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    4. Ohne Erfolg macht die Revision geltend, ein Arbeitsverhältnis habe nach den vom Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätzen über das einheitliche Arbeitsverhältnis (BAG 37, 1 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) mit der Beklagten wie mit der Stadt Lahn bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin bestanden.
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob die tatrichterliche Würdigung vollständig ist, ob wesentliche Beweisantritte übergangen sind oder ob die Beweiswürdigung gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 14, 206, 210 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BayObLG, 31.03.1978 - RReg. 4 St 187/77
    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    Es kommt vielmehr dar auf an, ob die Tätigkeit "auf Dauer" gerichtet ist (BayObLG Beschluß vom 31. März 1978 - 4 St 187/77 - EzAÜG Nr. 42; Becker/ Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 28).
  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden von dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 10 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; jeweils m. w . N . ) .
  • BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80

    Sonderurlaub - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    Widersprechen sich schriftliche Vereinbarungen und ihre tatsächliche Durchführung, so ist die paktische Durchführung für die Ermittlung des Vertragstyps maß gebend (BAG 43, 1 0 2, 106).
  • BVerwG, 13.04.1962 - VII C 34.61

    Voraussetzungen für eine Gewerbsmäßigkeit von Güternahverkehr - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    Der in Art. 1 § 1 Abs. 1 AÖG verwendete Begriff entspricht somit im wesentlichen dem gewerberechtlichen Begriff der Gewerbsmäßigkeit (Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 27; Marschall, RdA 1983, 18, 22; vgl. BVerwGE 14, 125, 126).
  • BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 482/83
    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    Parallelsache zu 2 AZR 482/83 - Urteil vom 26. Juli 1984.
  • BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79

    Voraussetzungen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    a) Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt der Arbeit geber, der die Arbeitnehmerüberlassung nicht nur gelegentlich betreibt, sondern auf gewisse Dauer anlegt und damit unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAG 31» 135, 143 = AP Nr. 2 zu § 1 AÖG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 106; BayObLG Beschluß vom 22. November 1979 - 4 St 202/79 - EzAÜG Nr. 63; Becker/Wulfgramm, AÖG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; m.w.N.).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Ob im Verhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer ein faktisches Arbeitsverhältnis fortbesteht (vgl. zum Meinungsstand: Schüren/Hamann AÜG 2. Aufl. § 14 Rn. 478; Becker AuR 1982, 369, 376; Hamann Anm. zu BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - EzA AÜG § 14 Nr. 4; differenzierend BGH 31. März 1982 - 2 StR 744/81 - BGHSt 31, 32 = AP AÜG § 10 Nr. 4, zu I 3 c der Gründe: nur in dem Umfang, in dem der unerlaubt tätige Verleiher bereits Leistungen zu Gunsten des Arbeitnehmers erbracht hat; offen gelassen von BAG 26. Juli 1984 - 2 AZR 473/83 -, zu II 3 der Gründe) kann dahinstehen.
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